Kobern um 1830
Auszug aus dem Buch »Mit Carl Bodmer von Trier nach Koblenz«
Weiter hinab, in geringer Entfernung von Gondorf, erblicken wir auf dem nämlichen Ufer, an eine vorgeschobene Felsenkuppe gelehnt, zwischen zwei tiefen metallreichen Gebirgstälern, aus denen wasserreiche Bäche von den Gebreiten des anliegenden Maifeldes zur Mosel niederfließen, die anmutige Ortschaft Kobern (Coverna, Coverne) verbreitet, deren Ursprung weit über die Zeit der römischen Ansiedlung hinauszureichen scheint. Hier lebte und lehrte, der kirchlichen Tradition zufolge, jener Heilige Lubentius, ein Schüler und Zögling des Heiligen Martinus, Erzbischofs zu Tours, von dessen Wirksamkeit die Moselgegend, ja das Rheinland überhaupt die unzweideutigsten Spuren bewahrt. Von Kobern aus, wohin er von Maximinus dem Zweiten seine apostolische Sendung erhielt (348), war er für die Verbreitung der neuen Lehre mit einem solchen Erfolg tätig, dass er nicht nur diesen Ort und die Umgegend bekehrte, sondern das Licht des Evangeliums, zu dessen Verkündigung er ausersehen worden war, selbst über den Rheinstrom hinaus, in die Gegend des Westerwaldes, bis Dietkirchen verbreitete. In der Kirche zu Kobern ist der Heilige Lubentius bis auf den heutigen Tag hochverehrt, und wurden früher an seinem Festtage, dem 13. Oktober, wie an St. Castor oder St. Martin, auf allen Höhen Triumphfeuer aufgerichtet, als Zeichen des Sieges, den die christliche Lehre über die finstere Gewalt des Heidentums davongetragen. Einige Jahrhunderte später lebte und wirkte hier in christlicher Gesinnung jene hohe Frau, die sich als Wohltäterin im Allgemeinen, besonders aber des neuerrichteten Stiftes bei St. Castor zu Koblenz einen unsterblichen Namen gemacht hat. Sei diese Rizza, deren Denkmal in der vorgemeldeten Stiftskirche aufgestellt ist, eine Tochter oder Enkelin Ludwigs des Frommen, Verwandte oder nicht: die Sage von ihrem frommen Wandel, ihren Tugenden hatte sich bereits im zehnten Jahrhundert in der Moselgegend dergestalt verbreitet, dass man den historischen Grund derselben gar nicht bezweifeln darf.