Veldenz um 1830
Auszug aus dem Buch »Mit Carl Bodmer von Trier nach Koblenz«
Die Hinterbach hinauf, durch ein höchst anmutiges Wiesental, Ackerland und Weinberge, die hier dem Wiesenbaue weichen müssen, zur Seite, gelangen wir nach dem naheliegenden uralten Flecken Veldenz (Feldenzun 1132), dessen größtenteils Evangelische Bevölkerung etwas mehr als sieben- hundert Köpfe zählt. Eine Viertelstunde oberhalb, an dem nämlichen Waldbache, liegt das kleine Dörfchen Thal-Veldenz, und über demselben erhebt sich auf einem schön bewaldeten Vorgebirge, kühn und malerisch,die berühmte Burgruine Veldenz, von der die ganze Grafschaft ihren Namen erhielt. Bereits im sechsten Jahrhundert scheint Veldenz durch eine Schenkung Childeberts des Zweiten von Austrasien an die Kirche zu Verdun gekommen zu sein. Die Urkunden der nächstfolgenden Zeit, auch die vorgedachte vom Jahre 1156, erwähnen diese Verhältnisses auf eine Art, die keinen Zweifel über die Natur desselben zulässt. Und so erscheinen auch die ersten Grafen von Veldenz, ein mächtiges und reich begütertes Herrengeschlecht, als Lehensträger des dortigen Hochstiftes. Einer dieser Grafen, Gerlach der Fünfte, war Mitglied jener Gesandtschaft, welche dem weisen Alfons von Castilien die Nachricht zu überbringen hatte, dass er durch die Wahl der Reichsfürsten zur Deutschen Kaiserkrone berufen worden. Im Jahre 1543 kam die Burg mit der dazugehörigen Grafschaft an das Haus Pfalz-Zweibrücken, und es bildete sich jetzt die nach Veldenz benannte Nebenlinie dieses fürstlichen Hauses. Aber auch diese Pfälzische Linie zu Veldenz starb im Jahre 1694 aus, worauf nach einigen wunderlichen Traktationen der ganze Länderbestand an Chur-Pfalz gelangte und, der verschiedenen Anfechtungen ungeachtet, bis auf die Umwälzungen der neueren Zeit bei diesem Hause erhalten wurde. Die Grafschaft bildete einen integrierenden Teil des Oberrheinischen Kreises. Die sämtlichen Veldenzischen Orte, Veldenz, Flecken und Thal, Korenhausen, Burgen, Dusemont, Mühlheim und Andel, von den Trierischen Ämtern Bernkastel, Wittlich und Hunolstein umgrenzt, umfassten einen Landstrich von zwei Stunden Länge und anderthalb Stunden Breite; das Landgericht bestand aus den Schöffen der einzelnen Ortschaften unter dem Vorsitz des Landschultheissen.